Rund um die Heimaufnahme
Was zu beachten ist, wenn Sie in ein Altenheim ziehen/Fördermöglichkeiten bei Heimeinzug
Um in ein Altenheim ziehen zu können und Zuschüsse durch die Pflegekasse zu erhalten, ist es zunächst wichtig, bei Ihrer Pflegekasse (der Krankenkasse angeschlossen) einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Dieser muss bewilligt werden, und der Medizinischer Dienst der Krankenkassen muss die Notwenigkeit der stationären Pflege, also der Pflege in einem Altenheim, bescheinigen.
Je nach Pflegestufe erhalten Sie von der Pflegekasse:
Stufe 1: 1.023,-- € / Stufe 2: 1.279,-- € / Stufe 3: 1.510,-- €
Dieser Zuschuss wird direkt an die Einrichtung gezahlt.
Verfügen Sie durch Rente(n), Pflegegeld, Ersparnisse oder sonstige Einkünfte über ein ausreichend hohes Einkommen, sind Sie Selbstzahler. Sie nehmen die Leistungen eines unserer Häuser in Anspruch und erhalten darüber monatlich eine Rechnung (Kosten abzüglich des an uns gezahlten Pflegegeldes).
Sind Sie als Beamter tätig gewesen, sieht es mit der Bezuschussung anders aus. Nähere Auskunft erteilt Ihnen Ihre zuständige Beihilfestelle.
Reichen Ihre Einkünfte nicht aus, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung (Pflegewohngeld, Sozialhilfe). Welche und wie hoch diese sind, lässt sich vorab nicht pauschal sagen, sondern nur im Einzelfall klären.
Ziehen Sie in ein Altenheim, können Sie Pflegewohngeld erhalten. Der Antrag für diese Leistung erfolgt durch das Altenheim. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, über die Sie unsere Mitarbeiter gerne informieren.
Reichen sämtliche Fördermöglichkeiten nicht aus, um den Heimplatz zu bezahlen, wird der örtliche oder überörtliche Sozialhilfeträger aktiv und übernimmt nach Einzelfallprüfung den Differenzbetrag. Dem Bewohner verbleibt in diesem Fall ein Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung.
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Es steht Ihnen ebenfalls der Pflegeinformationsdienst der Stadt Krefeld, Carl-Wilhelm-Straße 31, 47798 Krefeld, Tel: 0 21 51/86 31 16 zur Verfügung.




